Zwei Männer im Beratungsgespräche vor Notebook Eine blonde Frau in einem Meeting

Beratung Arbeitsrecht für Unternehmen

Für ein faires Miteinander

Die Schnittmengen zwischen den Themen Lohn sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind beträchtlich. Ein entscheidender Vorteil von ttp.lohn ist es daher, dass wir beide Bereiche durch die Zusammenarbeit mit den ttp Rechtsanwälten eng miteinander verknüpfen.

Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen steht Ihr fachkundiger Ansprechpartner also bereits zur Verfügung, was Abstimmungsprozesse im Vergleich zu externen Kanzleien deutlich vereinfacht.

Arbeitsrechtliche Beratung – nicht nur im Streitfall

  • Wie werden besondere Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle oder eine betriebliche Altersversorgung rechtlich einwandfrei im Arbeitsvertrag abgebildet?
  • Wie gestalte ich einen Aufhebungsvertrag?
  • Wer hilft mir bei der Statusprüfung von (Gesellschafter-)Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen/Gesellschaftern?
  • Was ist zu beachten, wenn Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden oder ich ausländische Mitarbeiter in meinem Unternehmen beschäftige?

Diese und viele weitere Fragen machen deutlich: Eine arbeitsrechtliche Beratung ist nicht nur dann gefragt, wenn es Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt. Sie macht auch Sinn, wenn es darum geht, Verträge zu gestalten, Fristen zu klären, Arbeitnehmer zu entsenden oder Klarheit bei Fragen der Scheinselbstständigkeit oder der grenzüberschreitenden Tätigkeit zu beantworten. Somit ist es empfehlenswert, den Rat unserer auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts erfahrenen Anwälte frühzeitig einzuholen, um rechtlichen Komplikationen vorzubeugen.

Neben ihrer beratenden Tätigkeit vertreten Sie die ttp Rechtsanwälte selbstverständlich auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, gegenüber Arbeitsnehmern wie Sozialversicherungsträgern.

Arbeitsrecht für Lohn- und Gehaltsabrechnung – Wissenswertes

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen einige Basics im Arbeitsrecht für Lohn- und Gehaltsabrechnung:

Die gesetzlichen Anforderungen an Entgeltbescheinigungen nach § 108 GewO sehen vor, dass der Arbeitnehmer eine Abrechnung in Textform erhält, die eine Reihe an Pflichtangaben beinhaltet. Zu diesen zählen persönliche Daten und steuerliche Merkmale sowie Angaben zur Sozialversicherung ebenso wie die Zusammensetzung des Bruttoverdienstes. Über die Abrechnung hinaus sind Steuern ans Finanzamt sowie Sozialabgaben an die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fristgerecht abzuführen. Gelten für digitale Lohnunterlagen noch weitere rechtliche Anforderungen? Nein, hier müssen dieselben Pflichtangaben wie in Papierform enthalten sein, auf die Arbeitnehmer übrigens keinen Anspruch haben. Allerdings sind strenge Maßstäbe beim Datenschutz zu beachten. Die Übertragung der Abrechnung muss verschlüsselt und passwortgeschützt erfolgen, etwa über ein entsprechendes Mitarbeiterportal. Der Mitarbeiter muss seine Abrechnung lesen, speichern und drucken können und auch nach seinem Austritt aus dem Unternehmen Zugriff darauf haben. 

Ja, eine monatliche Lohnabrechnung ist verpflichtend, damit Mitarbeiter ihr Einkommen einsehen und die Richtigkeit der Abrechnung nachvollziehen können. Ausnahmen bestehen dann, wenn kein Entgelt gezahlt wurde oder dieses in jedem Monat identisch ist. Dann kann auf eine Abrechnung verzichtet werden. 

Ja, denn jeder Arbeitnehmer hat unabhängig von Art und Umfang seiner Beschäftigung den Anspruch auf eine Lohnabrechnung, so auch ein Minijobber. 

Die Lohnabrechnung wird stets mit der Zahlung von Lohn und Gehalt fällig und muss spätestens dann dem Arbeitnehmer vorliegen.

Viele Fragen in der Beratung zum Arbeitsrecht für Unternehmen können Ihnen bereits unsere Lohnexperten direkt beantworten. Bei komplexeren Fragestellungen oder im (potentiellen) Streitfall profitieren Sie von unserer interdisziplinären Zusammenarbeit mit den ttp Rechtsanwälten. 

Nimmt der Arbeitgeber keine externe Hilfe in Anspruch, sondern erstellt seine Abrechnung selbst, muss er gegenüber dem Finanzamt für Fehler geradestehen. Dieser Haftungsanspruch besteht zunächst auch, wenn er steuerliche Hilfe hatte, jedoch kann der Unternehmer dann bei seinem Steuerberater Schadenersatz einfordern, sofern dieser Schuld daran trägt. 

Weitere Informationen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber und Unternehmer finden Sie bei unseren spezialisierten Rechtsanwälten.

Ergänzend unterstützen wir Unternehmen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie in unserem Leistungskatalog für Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Ihre Ansprechpartner
Sandra Gier, Teamleitung von ttp.lohn, steht an ihrem Schreibtisch, im Hintergrund hängt ein Landschaftsbild an der Wand
Sandra Gier
Teamleitung | Digitalisierung und Prozessberatung
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-523
Petra Andresen lächelt freundlich in die Kamera
Petra Andresen
stellvertretende Leitung | Digitalisierung und Prozessberatung
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-523
Thomas Bertram posiert vor der Kamera
Thomas Bertram
Rechtsanwalt . Notar
Fax: + 49 (0) 461 / 14 54-130
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1